Unser Auftrag

Die Jugendlichen werden aufgrund einer Entscheidung des Jugendrichters in unserer staatlichen Jugendhilfeeinrichtung, dem CENTRE SOCIO-EDUCATIF DE L’ETAT (CSEE), untergebracht.

Der Jugendrichter erteilt uns den Auftrag, die Jugendlichen auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben zu begleiten und gemeinsam mit ihnen gute Chancen und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.

Der Jugendrichter erteilt uns den Auftrag, die Jugendlichen auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben zu begleiten und gemeinsam mit ihnen gute Chancen und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.

Wir nehmen diesen Auftrag sehr ernst und geben unser Bestes, um die Jugendlichen bei der Entfaltung ihrer Talente und Ressourcen zu unterstützen und ihnen über Krisen hinwegzuhelfen. Ihre Zeit in unserer Einrichtung soll nicht vergebens sein, sondern bestmöglich genutzt werden, um eine stabile Lebensperspektive für die jungen Menschen aufzubauen.

Natürlich kann dieses Ziel nur gelingen, wenn die Jugendlichen dazu bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten. Es kann Momente während ihres Aufenthaltes geben, in denen dies ihnen schwerfällt, aber wir werden nicht aufgeben und immer wieder versuchen, die Jugendlichen davon zu überzeugen, dass sich die Zusammenarbeit mit uns für sie lohnt.

Während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung werden die Jugendlichen von unseren pädagogischen und psychologischen Mitarbeitern, sowie von unseren Lehrkräften bei der Entwicklung von persönlichen Kompetenzen und Lebensperspektiven begleitet. Sie werden auf ihrem persönlichen Weg von Anfang an unterstützt, eigene Ziele zu formulieren und darüber nachzudenken, was sie selbst in kleinen Schritten verändern können und möchten.

Persönlicher Hilfeplan
Diese Ziele werden in ihrem PERSÖNLICHEN HILFEPLAN festgelegt und mit ihnen kontinuierlich evaluiert und besprochen. Dieses Instrument des Hilfeplans ermöglicht es:
1
den Jugendlichen und ihren Eltern aufzuzeigen, woran sie persönlich arbeiten, wie sie sich entwickeln, was gut gelingt und was noch Unterstützung braucht.
2
allen Mitarbeitern des CSEE mit den Jugendlichen zusammen an EINEM Strang 
zu ziehen und zu vermeiden, dass unterschiedliche Ziele anvisiert werden und Zeit und Kraft verloren gehen.
3
dem Jugendrichter aufzuzeigen, wie die Entwicklung der Jugendlichen sich vollzieht, welche Ziele sie verfolgen und wie sie dabei vorankommen.
Neben dem Persönlichen Hilfeplan wird die Entwicklung der Jugendlichen im CSEE auch durch das Instrument des Stufenplans gefördert. Der Stufenplan sieht es vor, den Jugendlichen unter bestimmten Bedingungen nach und nach mehr Eigenverantwortung und Freiheiten zu ermöglichen, insbesondere an Wochenenden und in der Ferienzeit. Dies besonders dann, wenn sichtbar wird, dass gemeinsam getroffene Teilziele, Absprachen und Regeln im CSEE respektiert und beachtet werden (wie z.B. Pünktlichkeit, gegenseitiger Respekt, etc). Das Instrument hilft den Jugendlichen und uns dabei „Kurs zu halten“ und die gesetzten Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Damit gibt der Stufenplan den jungen Menschen ein hohes Maß an Orientierung und Halt, aber auch Freiheiten für ihre persönliche Entwicklung.
Inhaltsverzeichnis